Weitere Entscheidung unten: OLG München, 22.07.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08   

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https://dejure.org/2008,11073
OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,11073)
OLG München, Entscheidung vom 02.10.2008 - 34 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,11073)
OLG München, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 34 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,11073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer angeschlossenen polizeilichen Ingewahrsamnahme

  • Judicialis

    BayPAG Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 b; ; BayPAG Art. 18 Abs. 2; ; BayPAG Art. 18 Abs. 3; ; FGG § 12; ; FreihEntzG § 5 Abs. 1; ; FreihEntzG § 13 Abs. 2; ; VersG § 17 a Abs. 2 Nr. 1; ; VersG § 27 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeugende Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht bei Vermummung - keine Pflicht zur mündlichen Anhörung im Verfahren zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den polizeilichen Präventivgewahrsam nach den Vorschriften des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG,BY); Zweck und Rechtsnatur der in Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG,BY enthaltenen Kriterien; Sonstige Gegenstände i.S. des Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b ...

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 38
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG fordert in diesem Fall, die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (z.B. BVerfG NJW 2002, 3161).

    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" i.S. des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG NJW 2002, 3161; OLG Rostock vom 16.7.2008, 3 W 79/07 = NVwZ-RR 2008, 173/176).

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Er hat vielmehr nach Art. 104 Abs. 2 GG selbst über die Zulässigkeit einer weiteren Freiheitsentziehung zu entscheiden und die Tatsachen festzustellen, die eine Freiheitsentziehung rechtfertigen (BVerfG NVwZ 2006, 579/580; Senat vom 28.10.2005, 34 Wx 125/05 Rn. 12 zitiert nach juris).

    Bloße Unbequemlichkeiten oder Beschwernisse stellen die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme jedoch nicht in Frage (BVerfG vom 13.12.2005, 2 BvR 447/05 = NVwZ 2006, 579/580).

  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Das Merkmal der "Unverzüglichkeit" i.S. des Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG NJW 2002, 3161; OLG Rostock vom 16.7.2008, 3 W 79/07 = NVwZ-RR 2008, 173/176).

    Zur Erstellung einer derartigen Akte bis zur Einschaltung des Richters muss der Polizei eine gewisse Zeit zugestanden werden; tagsüber reicht eine Zeit von zwei bis drei Stunden im Allgemeinen aus (OLG Rostock vom 16.7.2008, 3 W 79/07 = NVwZ-RR 2008, 173/176).

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Zum anderen besteht kein grundrechtlich abgesicherter Anspruch auf eine mündliche Anhörung (vgl. BayVerfGH NVwZ 1991, 664/669).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Andernfalls würde die Regelung zu einer mit ihrem Rechtsschutzzweck nicht zu vereinbarenden Verlängerung der Freiheitsentziehung führen (vgl. VGH Mannheim NVwZ-RR 2005, 540 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Jedoch verlangt § 5 Abs. 1 FreihEntzG zwingend eine mündliche Anhörung (nur) vor der Anordnung einer Freiheitsentziehung (BVerfG InfAuslR 1996, 198).
  • BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 66/98

    Zulässigkeit des polizeilichen Gewahrsams zur Verhinderung einer Straftat oder

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Diese Einschränkung bezieht sich nur auf Ordnungswidrigkeiten (BayObLG vom 28.5.1998, 3 Z BR 66/98 = NVwZ 1999, 106).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06

    Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen,

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Auf etwaige zu Gunsten des Betroffenen eingreifende Entschuldigungsgründe kommt es nicht an, da präventiv-polizeiliches Einschreiten kein Verschulden voraussetzt (OLG Frankfurt vom 20.6.2007, 20 W 391/06 = NVwZ-RR 2008, 244).
  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Bestimmte Verhaltensweisen indizieren dabei die die Freiheitsentziehung rechtfertigende Prognose (OLG Rostock vom 30.8.2007, 3 W 107/07 Rn. 29 zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts

    Auszug aus OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08
    Insbesondere ist es nicht zwingend, dass wegen der Verweisung auf das Verfahren nach dem FreihEntzG über den eindeutigen Wortlaut des § 5 Abs. 1 FreihEntzG hinaus eine mündliche Anhörung auch bei einer nachträglichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit grundsätzlich (Ausnahme: § 5 Abs. 2 FreihEntzG) unerlässlich wäre (ebenso OLG Celle FGPrax 2005, 48/49).
  • VerfGH Bayern, 24.07.1991 - 46-VI-90
  • VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491
  • BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 3 Z 22/89
  • OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 125/05
  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Überprüfung eines

    Es ist auch nicht festgestellt worden, dass er irgendwelche Aggressionsmittel oder Schutzgegenstände i.S.v. § 17a VersG mit sich geführt hat oder früher bereits einmal bei Demonstrationen durch gewalttätiges Verhalten auffällig geworden ist (vgl. dazu OLG München FGPrax 2009, 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08

    Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam

    So zeigt OLG München in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 34 Wx 10/08 - beispielhaft, wie auch die ordentliche Gerichtsbarkeit die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme nachträglich überprüft und sich von der Prüfintensität der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterscheidet (wiedergegeben bei juris, Rn. 13 bis 31); auch die Art und Weise des Vollzugs kann dabei in den Blick genommen werden (a.a.O. juris, Rn. 32; die Zuständigkeit des Amtsgerichts bejahend auch für die Beurteilung der während der Freiheitsentziehung auferlegten Beschränkungen VGH München, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01491 -, NJW 1989, 1754 [1755] und Ehlers, aaO., § 40 Rn. 621).
  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

    Dabei führen bloße Unannehmlichkeiten oder Beschwernisse noch nicht zu Grundrechtseingriffen, sondern sind grundsätzlich noch hinzunehmen (BayVGH, U.v. 27.1.2012 - a.a.O. - juris Rn. 38; OLG München, B.v. 2.10.2008 - 34 Wx 10/08 - juris Rn. 32; OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32682
OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08 (https://dejure.org/2008,32682)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.2008 - 34 Sch 10/08 (https://dejure.org/2008,32682)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 34 Sch 10/08 (https://dejure.org/2008,32682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Gegenstandswert bei der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • Wolters Kluwer
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 4 ZPO, § 1057 Abs. 2 ZPO, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 48 Abs. 1 GKG
    Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - ICC; - Verfahren, Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert für das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2009, 68
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 23.02.2007 - 34 Sch 31/06

    Unbedenkliche Vollstreckbarerklärung einer Kostenerstattungsanordnung zur

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08
    Soweit der Senat in der Vergangenheit verschiedentlich die in inländischen wie ausländischen Schiedssprüchen betragsmäßig zuerkannten Kosten in die Streitwertbemessung einbezogen hat (vgl. z. B. Beschlüsse vom 25.10.2006, 34 Sch 022/06; vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 = OLG-Report 2007, 684, dazu kritisch Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 2775; Beschluss vom 29.8.2007, 34 Sch 012/07), wird hieran nicht mehr festgehalten.
  • BGH, 23.11.1956 - V ZR 32/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08
    Im Übrigen werden, wenn es um die Aufhebung von Schiedssprüchen geht, auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Nebenforderungen i.S.v. § 4 ZPO nicht berücksichtigt (BGH NJW 1957, 103; Hartmann Kostengesetze GKG Anh I § 48 (§ 4 ZPO) Rn. 21).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.1986 - 2 WF 31/85
    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08
    Daran ändert auch nichts, dass Gegenstand des Verfahrens ein ausländischer Schiedsspruch ist, in dem die Kosten ziffernmäßig, hier mit 64.267,81 EUR und 76.615 US-Dollar, benannt sind und damit im Falle der Vollstreckbarerklärung beigetrieben werden können (vgl. Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort: "schiedsrichterliches Verfahren"; Lappe Rpfleger 1957, 15; a.A. BGH Rpfleger 1957, 15; wohl auch OLG Zweibrücken JurBüro 1986, 1404/1405).
  • OLG München, 25.10.2006 - 34 Sch 22/06
    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08
    Soweit der Senat in der Vergangenheit verschiedentlich die in inländischen wie ausländischen Schiedssprüchen betragsmäßig zuerkannten Kosten in die Streitwertbemessung einbezogen hat (vgl. z. B. Beschlüsse vom 25.10.2006, 34 Sch 022/06; vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 = OLG-Report 2007, 684, dazu kritisch Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 2775; Beschluss vom 29.8.2007, 34 Sch 012/07), wird hieran nicht mehr festgehalten.
  • OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 12/07
    Auszug aus OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 10/08
    Soweit der Senat in der Vergangenheit verschiedentlich die in inländischen wie ausländischen Schiedssprüchen betragsmäßig zuerkannten Kosten in die Streitwertbemessung einbezogen hat (vgl. z. B. Beschlüsse vom 25.10.2006, 34 Sch 022/06; vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 = OLG-Report 2007, 684, dazu kritisch Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 2775; Beschluss vom 29.8.2007, 34 Sch 012/07), wird hieran nicht mehr festgehalten.
  • OLG München, 22.07.2008 - 34 Sch 6/08
    Die Kosten sind, auch im Fall ihrer Bezifferung, nicht streitwerterhöhend (Senat vom 22.7.2008, 34 Sch 010/08).
  • OLG München, 04.02.2009 - 34 SchH 13/08
    Der Streitwert entspricht dem Wert der Hauptsache; die Zinsen und Kosten des Schiedsverfahrens werden bei der Wertbestimmung nicht berücksichtigt (vgl. § 4 ZPO; Senat vom 22.7.2008, 34 Sch 010/08).
  • OLG München, 14.08.2008 - 34 Sch 13/08
    Der Streitwert entspricht dem Wert der Hauptsache; die Zinsen und Kosten des Schiedsverfahrens werden bei der Wertbestimmung nicht berücksichtigt (vgl. § 4 ZPO; Senat vom 22.7.2008, 34 Sch 010/08).
  • OLG München, 08.08.2008 - 34 Sch 11/08
    Die Streitwertbemessung ausschließlich nach dem Hauptsachebetrag beruht auf § 48 Abs. 1, § 43 Abs. 1 GKG, §§ 4, 6, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (Senat vom 22.7.2008, 34 Sch 10/08).
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